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Welche Websites müssen HTTPS-Verschlüsselung aktivieren?

Im heutigen Zeitalter, in dem Netzwerksicherheit großgeschrieben wird, ist die Bereitstellung eines SSL-Zertifikats für eine Website ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Website-Sicherheit. Dadurch lassen sich HTTPS-Verschlüsselung und vertrauenswürdige Identitätsauthentifizierung realisieren, die Übertragung von Daten vor Offenlegung oder Manipulation schützen und die Sicherheit der übertragenen Daten wirksam gewährleisten. Im Folgenden sind die Websites aufgeführt, die HTTPS-Verschlüsselung aktivieren müssen:

1. E-Government-Portalwebsites

Gemäß den „Sicherheitsverwaltungsvorschriften für Internet-Regierungsanwendungen“ müssen Portalwebsites, die von staatlichen und öffentlichen Einrichtungen im Internet eingerichtet werden, über sichere Verbindungen zugänglich sein.

2. E-Commerce-Plattformen und deren Zahlungssystem-Websites

E-Commerce-Plattformen und deren Zahlungssysteme umfassen eine große Menge sensibler Informationen, darunter Nutzerinformationen, Bestellinformationen und Zahlungsinformationen. Gemäß dem „Cybersicherheitsgesetz“, dem „Datensicherheitsgesetz“ sowie dem PCI/DSS-Datensicherheitsstandard der Drittanbieter-Zahlungsbranche muss die Plattform Daten verschlüsseln, um Manipulation oder Offenlegung von Daten zu verhindern.

3. Bankinstitute sowie kleine und große Finanzwebsites

Bankinstitute sowie kleine und große Finanzwebsites umfassen eine große Menge persönlicher Informationen, Finanzinformationen und Finanzdaten. Gemäß der „Mitteilung zur Stärkung der Verwaltung mobiler Internetanwendungen im Banken- und Versicherungswesen“ müssen Finanzinstitute verschlüsselte Verfahren zur Datenübertragung einsetzen, um Sicherheitsrisiken wie Datenoffenlegung und Datenmanipulation vorzubeugen.

4. Bildungs- und Schulungswebsites

Bildungs- und Schulungswebsites umfassen eine große Menge sensibler Schülerinformationen und Bildungsdatenressourcen. Gemäß den „Maßnahmen des Bildungsministeriums und seiner unmittelbar unterstellten Einrichtungen zur Verwaltung von Bildungsdaten“ sowie der „Mitteilung zur ordnungsgemäßen Umstellung bestehender Online-Fächerbildungseinrichtungen von der Registrierung auf die Genehmigung“ muss ein Datenschutzmechanismus für die Datenübertragung und -nutzung eingerichtet werden.

5. Akademische und wissenschaftlich-technische Serviceplattformen

Akademische und wissenschaftlich-technische Serviceplattformen umfassen große Datenmengen wie wissenschaftliche Literatur, Forschungsdaten, Wissenschaftlerinformationen, Informationen zu Forschungseinrichtungen und Nutzerinformationen. Gemäß dem „Cybersicherheitsgesetz“, dem „Datensicherheitsgesetz“, dem „Gesetz zum Schutz persönlicher Informationen“ sowie den Datensicherheitsanforderungen akademischer und wissenschaftlich-technischer Serviceplattformen müssen sie Datensicherheitspflichten erfüllen und technische Maßnahmen ergreifen, um die Integrität und Vertraulichkeit der Datenübertragung zu schützen und Datenmanipulation und -offenlegung zu verhindern.

6. Websites im Gesundheitswesen

Der Bereich Gesundheitswesen umfasst sensible Daten wie Patienteninformationen und klinische Forschungsdaten. Gemäß dem HIPAA-Gesetz, den chinesischen „Verwaltungsmaßnahmen zur Netzwerksicherheit medizinischer und gesundheitlicher Einrichtungen“ und dem „Leitfaden zur Sicherheit von Gesundheits- und Medizin-Daten in der Informationstechnologie“ müssen sichere Übertragungsverfahren eingesetzt werden, um die Vertraulichkeit und Integrität der Datenübertragung zu gewährleisten und deren Diebstahl oder Manipulation zu verhindern.

7. Unternehmenswebsites aller Branchen

Gemäß dem „Cybersicherheitsgesetz“, dem „Datensicherheitsgesetz“ und anderen einschlägigen Gesetzen und Vorschriften müssen Unternehmen ihrer Datenschutzpflicht nachkommen und entsprechende technische sowie weitere notwendige Maßnahmen ergreifen, um die Datensicherheit zu gewährleisten und die Offenlegung oder Manipulation von Daten zu verhindern.

8. Community- und Forenwebsites

Community- und Forenwebsites umfassen die Übertragung sensibler Informationen wie persönlicher Daten. Gemäß dem „Cybersicherheitsgesetz“, dem „Datensicherheitsgesetz“ und dem „Gesetz zum Schutz persönlicher Informationen“ müssen notwendige Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit persönlicher Informationen zu gewährleisten und deren Offenlegung oder Manipulation zu verhindern.