Unternehmensumbenennung oder Wechsel des gesetzlichen Vertreters – muss ein bestehendes SSL-Zertifikat neu ausgestellt werden?
Nein.
Nach einer Unternehmensumbenennung oder einem Wechsel des gesetzlichen Vertreters kann das bestehende SSL-Zertifikat bis zum Ablauf weiterverwendet werden; eine Neuausstellung ist nicht erforderlich. Nach Ablauf des Zertifikats genügt es, ein neues Zertifikat mit den neuen Organisationsdaten zu beantragen.